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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Hinweis zur Sonderaktion:


Ihr Kostenloses Sicherheitspaket im Wert von 99 EUR
Sofern Sie den Rechnungsbetrag bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn per Überweisung zahlen erhalten Sie automatisch folgendes Reisesicherheitspaket kostenlos:
- inkl. kostenlose Reisekrankenversicherung der HUK24 ohne Selbstbeteiligung - Info www.HUK24.com
- inkl. kostenloser Rücktrittabsicherung (Stornoschutz) mit 50% Selbstbehalt bei Reiseunfähigkeit* mit stationärer ärztlicher Behandlung
- inkl. kostenloser Gepäckabsicherung** gegen Raub/Diebstahl mit 50% Selbstbehalt (gilt nicht für elektr. Artikel, Bargeld, Schmuck, Uhren, Fotoausrüstung)


*gilt nicht bei Reiseunfähigkeit aufgrund einer bereits vor der Reisebuchung bekannten Erkrankung. Die maximale Erstattung beträgt 1000 EUR pro Person
** das Reisegepäck darf pro Person maximal einen Gesamtwert in Höhe von 300 EUR betragen


Frühbucherrabatte sind nur gültig für Reisen von abenteuerteam und bei Zahlung per Überweisung
0% Skonto bei Buchung und Anzahlung ab 119 Tage vor Reisebeginn
1% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 4 Monate vor Reisebeginn
2% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 5 Monate vor Reisebeginn
3% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 6 Monate vor Reisebeginn
4% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 8 Monate vor Reisebeginn
5% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 12 Monate vor Reisebeginn
10% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 24 Monate vor Reisebeginn


Skonto und Rabatte gelten nur nur für von Abenteuerteam veranstaltete Reisen und nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen per Überweisung. Hinweis: Ihre Zahlungen müssen pünktlich und vollständig auf unserem Konto eingehen. Der Rabatt wird gesondert bestätigt und erscheint nicht auf der Rechnung. Bitte kürzen Sie bei fristgerechter Zahlung die Restsumme selbständig um den vereinbarten Rabatt. Es gilt der Zahlungseingang auf unserem Konto. Achtung: Bei verspäteten Zahlungen entfallen alle kostenlosen Leistungen und jegliche Rabatt- und Skontovereinbarungen ersatzlos.


AGB, Reisebedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen: 


1. Vorraussetzungen:
Sämtliche von abenteuerteam angebotenen Reisen sind keine Erholungs- und/oder Pauschalreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Abenteuer- und Erlebnisreisen mit teilweise erheblichem Komfortverzicht.
Trotz sorgfältiger Reiseplanung kann es bei der Reisedurchführung aufgrund mangelnder Infrastruktur zu Änderungen der Reiseverlaufes, der Reiseleistungen und zu Verzögerungen des Transports kommen.
Insbesondere in Asien, Amerika, Australien und Osteuropa sind Infrastruktur und touristische Dienstleistungen teilweise schwach entwickelt und nicht mit dem Standard in Deutschland, Schweiz und Österreich vergleichbar. Der Komfortverzicht abseits der üblichen Touristenpfade ist manchmal etwas unbequem, aber dafür garantieren wir unseren Kunden spektakuläre Ausblicke und Einblicke in die Natur- und Tierwelt, die der übliche Pauschaltourist niemals zu Gesicht bekommen wird.

2. Reservierung (unverbindlich)
Gerne reservieren wir kostenlos und unverbindlich die gewünschte Reise. Die Reservierung gilt für 3 Tage und kann formlos per Telefon oder Email erfolgen.

3. Reisebuchung (verbindlich)
Die Buchung kann formlos per Brief, Email, Fax, Internet oder per Telefon erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An seine Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch abenteuerteam, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch abenteuerteam zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird abenteuerteam dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von abenteuerteam vor, an das abenteuerteam 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist abenteuerteam die Annahme erklärt.

4. Stornokosten, Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Stellung einer Ersatzperson (Stornierung)
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei abenteuerteam. Es wird empfohlen den Rücktritt per Email und zusätzlich telefonisch zu erklären, in der Regel erhält der Kunde noch am gleichen Tag eine Stornobestätigung per Email. Die Stornierung sollte nicht per postalischem Brief erfolgen, da dieser zu Zeitverzögerungen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann abenteuerteam Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung kann abenteuerteam folgende Rücktrittsentschädigung pauschaliert geltend machen:

Stornokosten für Reisen von abenteuerteam:

bei Rücktritt bis 99 Tage vor Reisebeginn 1% vom Reisepreis
bei Rücktritt bis 66 Tage vor Reisebeginn 5% vom Reisepreis 
bei Rücktritt bis 33 Tage vor Reisebeginn 19% vom Reisepreis 

bei Rücktritt ab dem 32. Tag vor Reisebeginn berechnen wir die tatsächlich entstandenen Stornokosten für Flugtickets, Aktivitäten und Unterkünfte. Diese Stornokosten werden konkret beziffert und nachgewiesen. Sofern die gebuchten Hotels und Fluggesellschaften eine Buchungsänderung akzeptieren, kann ggf. gegen Gebühr eine Terminverschiebung getätigt werden.  Bei Nichtantritt (NO SHOW) der Reise oder einer sehr kurzfristigen Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn erhält der Kunde lediglich 10% des Gesamtreisepreises erstattet und es werden somit 90% des Gesamtreisepreises als Stornkosten berechnet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, abenteuerteam nachzuweisen, dass abenteuerteam kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung und zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. abenteuerteam kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde abenteuerteam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann abenteuerteam vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5. Skonto / Rabatte - nur gültig für Reisen von abenteuerteam
• 0% Skonto bei Buchung und Anzahlung ab 119 Tage vor Reisebeginn
• 1% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 4 Monate vor Reisebeginn
• 2% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 5 Monate vor Reisebeginn
• 3% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 6 Monate vor Reisebeginn
• 4% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 8 Monate vor Reisebeginn
• 5% Skonto bei Buchung und Anzahlung bis spätestens 12 Monate vor Reisebeginn

Skonto und Rabatte gelten nur nur für von Abenteuerteam veranstaltete Reisen und nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen per Überweisung. Hinweis: Ihre Zahlungen müssen pünktlich und vollständig auf unserem Konto eingehen und es gilt der Zahlungseingang auf unserem Konto. Achtung: Bei verspäteten und unvollständigen Zahlungen entfallen alle kostenlosen Leistungen und jegliche Rabatt- und Skontovereinbarungen ersatzlos.

6. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind nur per Überweisung möglich. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf den vereinbarten Reisepreis gefordert. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Hinweise, Erinnerungen und Mahnungen fällig. Entscheidend ist der Geldeingang bei abenteuerteam. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis gegen Übergabe des Sicherungsscheins und Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen sofort gefordert, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 b) oder 7 c) genannten Gründen abgesagt werden kann.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter / Mindestteilnehmervorbehalt:
abenteuerteam kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von abenteuerteam bzw. der örtlichen Reiseleitung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, (z. B. aktuellen Anweisungen, die zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmer gegeben werden oder sonstigen Anweisungen zur Sicherung der Durchführung der Reise dienen, nicht folgt, oder Leib und Leben der Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt abenteuerteam, so behält abenteuerteam den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die abenteuerteam aus anderer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt / Mindestteilnehmervorbehalt: Bei Nichterreichen einer für diese Reise unter Hinweis in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. abenteuerteam ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat abenteuerteam den Kunden davon zu unterrichten.

8. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sollten schriftlich getroffen werden. Reisebüros und Vermittler sind nicht berechtigt abändernde oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusicherungen für abenteuerteam zu treffen.

9. Flugleistungen:
Flugscheine müssen exakt laut dem Ausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Fehlerhafte Namen machen das Flugticket ungültig.
Sofern der Kunde einen geänderten Flug wünscht, zum Beispiel einen früheren- oder späteren Hin- und/bzw. oder Rückflug, so muss dieses bereits vor der Buchung mitgeteilt werden.
Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten und Flugtage, sowie vollständige Stornierungen, Umbuchungen, Änderungen und Namensänderungen von Flugscheinen sind nur gegen die gültigen Stornogebühren der Fluggesellschaft möglich. Bei Sondertarifen können Änderungen oder Stornierungen bis zu 95% des Flugpreises betragen. Gepäckverlust, Gepäckverspätung oder Gepäckverspätungen sollten dringend und unverzüglich an Ort und Stelle mittels einer Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen in der Regel eine Erstattung ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust unverzüglich und bei Gepäckverspätung innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Sofern das gesamte Reisegepäck pro Personen einen Wert von insgesamt 300 EUR übersteigt, bitten wir dringend eine Reisegepäckversicherung bei der Fluggesellschaft oder bei abenteuerteam abzuschließen. Abenteuerteam bietet Gepäckversicherungen ab 29 EUR pro Person an. Abflugzeiten und Ankunftszeiten der Fluggesellschaften können kurzfristig geändert werden. Bitte buchen Sie daher eigene Zugfahrten und eigene Zubringerflüge nur sofern diese kostenlos stornierbar oder umbuchbar sind. Wird zusätzlich zur Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür eine entsprechender Beförderungsschein ausgestellt und erbringt abenteuerteam insoweit eine Fremdleistung und wurde hierauf in der Reisebeschreibung ausdrücklich hingewiesen, haftet abenteuerteam nicht für die Erbringung der Beförderungslestung selbst.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Leistungs - und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von abenteuerteam nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich vorliegend um Abenteuer - und Erlebnisreisen handelt und es am Reiseziel durchaus ortsüblich und/oder notwendig sein kann, dass es z. B. zu kurzfristigen Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen etc. kommen kann. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. abenteuerteam ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten. 

abenteuerteam behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen - oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der die Reise betreffenden geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat abenteuerteam den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn abenteuerteam in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von abenteuerteam über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber abenteuerteam geltend zu machen.


12. Haftung von abenteuerteam:
abenteuerteam wählt seine Vertragspartner und Erfüllungsgehilfen sehr ordentlich aus und kontrolliert diese ständig. Erfüllungsgehilfen sind
Reiseleiter und Partnerfirmen vor Ort. abenteuerteam haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten als ordentlicher Kaufmann für die Leistungserbringung.
Wird zusätzlich zur Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsschein ausgestellt und
erbringt abenteuerteam insoweit eine Fremdleistung und wurde hierauf in der Reisebeschreibung ausdrücklich hingewiesen, haftet abenteuerteam nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.

13. Beschränkung der Haftung von abenteuerteam:
Die vertragliche Haftung von abenteuerteam für Schäden, die nicht Körperschäden und nicht Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit abenteuerteam für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen abenteuerteam gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet abenteuerteam bei Sachschäden bis EUR 4.100,-;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

abenteuerteam haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die tatsächlich als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung auch ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet ist. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die als Fremdleistung bezeichnete Leistung tatsächlich in Eigenleistung von abenteuerteam erbracht wird, die Fremdleistung
mithin dem Reisevertrag sein Gepräge zu geben vermag oder der Anschein begründet wurde, dass abenteuerteam die Leistung in eigener Verantwortung erbringe oder eine erkennbare Differenzierung zwischen
den von abenteuerteam und dem Fremdleistenden angebotenen Leistungen in der Reisebeschreibung fehlt oder durch die Haftungsbeschränkung ein Ausschluss von Ansprüchen infolge Verletzung von vertraglichen
Auswahl-, Kontroll- und Aufklärungspflichten, welche abenteuerteam obliegen, erreicht werden könnte.

Ein Schadensersatzanspruch gegen abenteuerteam ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt abenteuerteam die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA & Kanada ). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern abenteuerteam in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet abenteuerteam nach den für diese geltenden Bestimmungen.

abenteuerteam warnt ausdrücklich davor, während des Reise - Sport - oder Aktivprogramms Drogen oder Alkohol zu konsumieren. Mit der Einnahme solcher Substanzen während solcher Aktivitäten setzt sich der
Reisende erheblich erhöhten Gefahren aus, was im Schadensfalle zu einem erheblichen Mitverschulden des Reisenden führen kann und gegebenenfalls bis zur Haftungsfreistellung von abenteuerteam führen
kann. Dieses ist keine vertragliche Haftungsbeschränkung, sondern ein ausdrücklicher Hinweis.

14. Einreisebestimmungen, Ausreisebestimmungen, Dokumente, Visa, Zoll:
Die Teilnahme an der Reise ist nur möglich mit gültigen Reisedokumenten. Die Beantragung der Reisedokumente muss mindestens 60 Tage vor Reisebeginn erfolgt sein. Bei einer Zwischenlandung / Stopover werden zusätzliche VISA oder TRANSIT-VISA gefordert. Der Reisepass muss bei der Ausreise mindestens noch 1 Jahr gültig sein. Die Beschaffung der Einreisedokumente muss der Reiseteilnehmer selbstständig und auf eigene Kosten noch vor der Buchung tätigen. Eine nachträgliche Beschaffung kann bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen. Im Reisepreis ist grundsätzlich keine Beschaffung der Einreisedokumente enthalten.
Die Teilnahme an der Reise erfordert die rechtzeitig Einholung und Erfüllung der geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Bitte kontaktieren Sie noch vor der Buchung ihre konsularische Vertretung, Botschaft, das örtliche Gesundheitsamt, ein Tropeninstitut und eine Impfstelle bzgl. der Einreisebestimmungen und Impfvorschriften. Sollte ein Einreise- oder Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt, können erhebliche Kosten durch eine dann notwendige Stornierung anfallen. Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor der Buchung und vor der Abreise, ob Sie in Besitz der notwendigen und gültigen Dokumente sind. Bitte informieren Sie sich vor der Reise über die gültigen Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll- und Devisenregelungen. Weiterhin gibt es Verbote seitens der Fluggesellschaft und den Staaten und Ländern für die Mitnahme von verbotener Waren, Medikamenten, Waffen, Taschenmessern, sonstigen Gegenständen, Flüssigkeiten, Brennstoffen, Lebensmitteln, Souvenirs, Pflanzen und Lebewesen.

14.1 Hinweis bei Flug in die USA, Stop in den USA oder Umstieg in den USA:
Seit dem 12. Januar 2009 müssen sich USA-Reisende bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und 2 Jahre gültig. Die Angaben entsprechen dem heutigen Einreiseformular I94W, das Sie bis Januar 2009 im Flugzeug erhielten. Bitte besuchen Sie vor der Buchung diesen Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_System_for_Travel_Authorization

14.2 Impfungen:
Reiseimpfungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Reiseimpfungen können nur von einem Arzt verordnet werden. Alle erforderlichen Impfungen müssen von dem Reiseteilnehmer selbst bezahlt werden und noch vor der Reisebuchung durchgeführt werden. Bitte besuchen Sie vor einer Reisebuchung folgende Internetseite zum Thema Reiseimpfungen: www.fit-for-travel.com

14.3 Ausreisesteuern und Sicherheitsgebühren:
Bei der Ausreise berechnet der örtliche Flughafen, eine staatliche Einrichtung oder die Fluggesellschaft eine zusätzliche Ausreisesteuer bzw. Sicherheitsgebühr. Diese Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom Reiseteilnehmer vor Ort in bar gezahlt werden.

15. Persönliche Anforderungen an den Kunden / erhöhtes Lebensrisiko
Die von abenteuerteam angebotenen Reisen sind Abenteuer - und Erlebnisreisen mit hohen Anforderungen an den Reiseteilnehmer. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes
Lebensrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs - Todes - und Schadensrisiko z. B. infolge Kriminalität, schlechter Gesundheitsvorsorge und landestypischen Krankheiten besteht. Dieses
gilt selbstverständlich erst recht bei Rafting-, Canyoning-, Höhlen-, Berg-, Trekking-, Wander-, Gletscher-, Wildwasser-, Kanu- und Kajaktouren. Die eigene Risikobereitschaft muss in jedem Einzelfall vom
Reiseteilnehmer selbst abgewogen werden. Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine sehr gute körperliche Verfassung verfügen. Gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers werden
vorausgesetzt. Auch die jeweiligen Umweltbedingungen am Reiseziel weichen in der Regel stark von den gewohnten Umweltbedingungen und Wetterverhältnissen und Flora und Fauna ab. Insgesamt erfordern die 
von abenteuerteam angebotenen Reisen aufgrund der diesen Reisen innewohnenden und mit diesen Reisen verbundenen Anstrengungen und Gefahren eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers.
Neben einer überdurchschnittlichen körperlichen Belastbarkeit sind Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten und gegenseitige Hilfestellung gefordert. Auch in der Nacht und/oder bei Unwetter
und/oder anderen extremen und ungewohnten Umwelteinflüssen kann es notwendig sein, aktiv an Hilfestellungen und Problemlösungen mitzuarbeiten. Auf die Erforderlichkeit jeweils nach Situation bei der
Essenszubereitung, beim Zeltaufbau und bei Betreuung und Verpackung der Ausrüstung zu helfen wird hiermit hingewiesen. Wir empfehlen dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-,Reisehaftpflicht-, Bergungskosten-, Unfall-, Krankenhaustagegeld -, Verdienstausfall-, Reiserückhol- und Reisekrankenversicherung.

16. Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen abenteuerteam an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

17. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, abenteuerteam oder die örtliche Reiseleitung auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, den abenteuerteam weder kannte noch kennen musste und diejenige Sorgfalt walten zu lassen, die einem verständigen Menschen obliegt, um sich oder andere vor Schaden zu bewahren oder einen Schaden gering zu halten. Es wird insbesondere ergänzend nochmals auf den vorstehenden Absatz verwiesen. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung mit Wirkung gegenüber abenteuerteam anzuerkennen.

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats gerechnet von dem Tag der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ab folgendem Tag gegenüber abenteuerteam oder im Falle von Vermittlung einer Fremdleistung durch abenteuerteam, bei abenteuerteam oder dem jeweiligen Fremdveranstalter, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristwahrung gehindert war. Bezüglich der Fristberechnung wird auf den ersten Satz des übernächsten Absatzes verwiesen. Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung in einem Jahr, gerechnet von dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgendem Tag.Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründende Umstände, ist die Verjährung gehemmt bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

19. Gerichtsstand:
Der Reisende/Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Abenteuerteam ist ABENTEUERTEAMLTD LANGSTRASSE 64 - 8004 ZÜRICH. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Haben Sie Fragen zu unseren Reisebedingungen?

Wir freuen uns über Ihren Anruf (Mo-Sa von 10-20 Uhr)


Deutschland 08-20 Uhr (Mo-Fr)
Tel (+49) 0800/3814204
Tel (+49) 0800/0803010
Tel (+49) 0221/2888972

Schweiz 10-20 Uhr (Mo-Fr)
Tel (+41) 0800/080301
Tel (+41) 0445864431

Österreich 10-20 Uhr (Mo-Fr)
Tel (+43) 0800/0803010
Tel (+43) 0720880219

beratung@abenteuerteam.com
reservierung@abenteuerteam.com
buchung@abenteuerteam.com
storno@abenteuerteam.com






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